Wer Darf Trüffel Suchen Das Komplexe Recht Unter Deutschen Bäumen
Von unserer Redaktion
Der Duft ist betörend, der Geschmack legendär und der Preis oft exorbitant: Trüffel gehören zu den begehrtesten und mysteriösesten Delikatessen der Welt. Während in Ländern wie Frankreich, Italien oder Spanien die professionelle und auch die private Suche nach den unterirdischen Pilzen eine lange Tradition hat und oft geregelt ist, herrscht in Deutschland weitgehend Unklarheit und rechtliche Grauzone. Die Frage "Wer darf hierzulande eigentlich Trüffel suchen?" führt direkt in ein Dickicht aus Eigentumsrecht, Naturschutzbestimmungen und regionalen Besonderheiten. Eine klare, einheitliche Antwort gibt es nicht – wohl aber einige grundlegende Regeln und große Hindernisse.
Kein explizites Verbot, aber massive Einschränkungen
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist das Sammeln wildwachsender Trüffel in Deutschland nicht per se und grundsätzlich verboten. Es existiert kein bundesweites Gesetz, das explizit "Trüffelsuche" oder "Trüffelsammeln" unter Strafe stellt. Das klingt zunächst vielversprechend für angehende Trüffeljäger. Doch Vorsicht: Die entscheidenden Hürden liegen woanders.
Das Eigentumsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB): Dies ist die wichtigste und häufigste Barriere. Trüffel wachsen unter der Erde im Wurzelbereich von Bäumen, meist Eichen, Buchen, Hainbuchen oder Haseln. Der Boden, auf dem diese Bäume stehen, gehört jemandem: einem privaten Waldeigentümer, einer Kommune, einem Bundesland oder dem Staat (Bundesforst). Gemäß § 935 BGB gehören "Früchte" eines Grundstücks – und dazu zählen auch wildwachsende Pilze wie Trüffel – dem Eigentümer des Grundstücks, sobald sie von ihm getrennt werden. Das bedeutet: Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist das Betreten des Grundstücks zum Zweck der Trüffelsuche und natürlich das Entfernen der Trüffel Diebstahl. Dies gilt unabhängig davon, ob das Grundstück eingezäunt ist oder nicht. Das Betreten von Privatwald ohne Erlaubnis kann zudem Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) darstellen. Bei staatlichen oder kommunalen Wäldern gelten die jeweiligen Waldgesetze der Länder, die das Betreten meist nur zum Zweck der Erholung (Spazieren) erlauben, nicht aber für die gewerbliche oder intensive Nahrungssuche. Das Sammeln oberirdischer Speisepilze in geringen Mengen für den Eigenbedarf ist in vielen Bundesländern im Rahmen des Betretungsrechts geduldet – diese Toleranz erstreckt sich jedoch nicht auf das gezielte Graben nach Trüffeln.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Auch wenn Trüffel selbst in Deutschland nicht unter strengem Artenschutz stehen wie etwa bestimmte Orchideen, schützt das BNatSchG Biotope und den allgemeinen Naturhaushalt. Das Graben nach Trüffeln, insbesondere mit Werkzeugen, kann als erhebliche Störung oder gar Beschädigung des Bodens und des Wurzelwerks der Bäume eingestuft werden (§ 39 BNatSchG). Dies ist besonders relevant in Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten (NSG), Nationalparks, Biosphärenreservaten oder gesetzlich geschützten Biotopen (z.B. bestimmte Waldtypen). In diesen Gebieten ist jede Form des Pilzsammelns, insbesondere das Graben, in der Regel komplett verboten oder nur mit Sondergenehmigung möglich. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden.
Wer hat also überhaupt eine Chance?
Vor diesem Hintergrund wird klar, dass die legale Trüffelsuche in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist:
Der eigene Garten: Wer Trüffel auf seinem eigenen, privaten Grundstück findet, darf diese selbstverständlich sammeln und verwerten.
Mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers: Wer eine schriftliche Erlaubnis eines privaten Waldbesitzers, einer Kommune oder der zuständigen Forstbehörde (z.B. für einen Staats- oder Kommunalwald) besitzt, darf auf den dafür explizit freigegebenen Flächen suchen. Diese Erlaubnis kann kostenlos oder gegen Entgelt erteilt werden und sollte Art, Umfang und Dauer der Suche genau regeln. Solche Vereinbarungen sind jedoch extrem selten.
Wissenschaftliche Forschung: Biologen oder Mykologen, die im Rahmen wissenschaftlicher Projekte Trüffel suchen und kartieren, benötigen meist spezielle Genehmigungen von den Naturschutzbehörden und den Grundstückseigentümern. Auch hier steht die Forschung im Vordergrund, nicht die kommerzielle Nutzung.
Die kommerzielle Suche: Ein (fast) unmögliches Unterfangen
Die Idee, in Deutschland professionell und gewerblich Trüffel zu suchen und zu verkaufen, stößt aus den genannten rechtlichen Gründen auf massive, praktisch unüberwindbare Hürden. Die flächige Beschaffung der notwendigen Suchrechte von einer Vielzahl unterschiedlicher Grundstückseigentümer ist logistisch und finanziell kaum zu bewältigen. Zudem fehlt es an etablierten Strukturen und Märkten für heimische Trüffel. Die wenigen kommerziell aktiven "Trüffelbauern" in Deutschland setzen daher fast ausschließlich auf Trüffelkulturen: Sie pflanzen speziell mit Trüffelsporen geimpfte Bäume (meist Haseln oder Eichen) auf ihrem eigenen Land an und ernten die Trüffel Jahre später in dieser Plantage. Dies ist rechtlich unproblematisch und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer ohne Erlaubnis auf fremdem Grund nach Trüffeln gräbt und diese entwendet, macht sich strafbar. Die möglichen Konsequenzen reichen von:
Anzeige wegen Diebstahls (§ 242 StGB) oder besonders schwerem Fall des Diebstahls bei höherem Wert (§ 243 StGB).
Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).
Bußgeldern oder Strafen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz (Bodenzerstörung, Betreten von Schutzgebieten), oft nach den Landesnaturschutzgesetzen geregelt. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes, kann aber schnell in den vierstelligen Bereich gehen, besonders in Schutzgebieten.
Ein Blick über den Tellerrand und in die Zukunft
Der Vergleich mit Südeuropa zeigt alternative Modelle: In Frankreich oder Italien gibt es oft geregelte Lizenzen ("Carte de Cavage", Patentino), regionale Verbände, ausgewiesene Suchgebiete und feste Saisonzeiten. Diese Systeme berücksichtigen sowohl den Erhalt der Trüffelvorkommen als auch die wirtschaftliche Nutzung.
In Deutschland ist eine solche flächendeckende Regelung derzeit nicht in Sicht. Diskutiert werden allenfalls Modelle für eine kontrollierte legale Suche auf bestimmten, geeigneten öffentlichen Flächen (z.B. in Zusammenarbeit mit Forstämtern), ähnlich wie bei der Jagdverpachtung. Dies würde jedoch voraussetzen, dass die Trüffelvorkommen und ihre ökologische Verträglichkeit besser erforscht sind und klare, praktikable Regeln entwickelt werden können. Bis dahin bleibt die Suche nach der "schwarzen Diamanten" unter deutschen Bäumen für die allermeisten Menschen ein verbotenes oder zumindest rechtlich äußerst riskantes Unterfangen. Die Antwort auf die Frage "Wer darf frischer Trüffel suchen?" lautet somit ernüchternd: Fast niemand – es sei denn, er besitzt den Wald oder hat das ausdrückliche "Ja" desjenigen, dem er gehört. Die Delikatesse aus dem Untergrund bleibt in Deutschland streng bewacht.